Entfernung der alten Parkmarkierungen an der Hügelstraße 187/189
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 9 beantragt die Entfernung der alten Parkmarkierungen an der Hügelstraße 187/189, um die Sicht für Fußgänger zu verbessern und das Parken an dieser Stelle zu verhindern. Dies soll durch die Installation einer zusätzlichen Barke unterstützt werden.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Die Fläche vor dem Fußgängerüberweg an der Hügelstraße 187/189 wird immer wieder mit widerrechtlich geparkten Autos zugestellt, sodass die Sicht vom Fußgängerüberweg auf die Hügelstraße sowie von der Straße aus auf die Fußgänger erheblich eingeschränkt wird. Durch die nicht entfernten, alten Parkplatzmarkierungen auf der Straße wird bei manchen Autofahrern der falsche Eindruck erweckt, dort parken zu können.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Entfernung der alten Parkplatzmarkierungen vor dem Fußgängerüberweg an der Hügelstraße 187/189 zu veranlassen und eine zusätzliche Barke zu installieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Oktober 2024OFOF 839/9Entfernung der alten Parkmarkierungen an der Hügelstraße 187/189Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 7. November 2024Sie sind hierOMOM 6137Entfernung der alten Parkmarkierungen an der Hügelstraße 187/189Direktanregung
- 14. April 2025Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 599Entfernung der alten Parkmarkierungen an der Hügelstraße 187/189Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats