Mainkai im Sommer II
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Sondergenehmigungen für Schausteller und Gastronomen am Mainkai im Zeitraum vom 26. Juni bis 30. August 2020 zu erteilen. Dies soll den Betreibern helfen, Umsatzeinbußen aufgrund der Corona-Krise auszugleichen und gleichzeitig die Attraktivität des Mainufers zu erhöhen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenAnregung
Der Magistrat wird daher gebeten, auf die Schausteller und Gastronomen des Mainfestes zuzugehen und ihnen Sondergenehmigungen für den Mainkai im Zeitraum vom 26. Juni bis 30. August 2020 anzubieten. Die Genehmigungen sollen für einzelne Betreiber wochenweise erteilt werden. Durch eine stets geringe Anzahl an Ständen entsteht nicht der Charakter eines Volksfestes, einer Großveranstaltung. Trotzdem können dadurch viele Betreiber ihren Stand für eine gewisse Zeit aufbauen. Große Abstände zwischen den einzelnen Ständen können und müssen dabei immer eingehalten werden, außerdem sind natürlich die entsprechenden Hygienevorschriften zu berücksichtigen. Weiter soll der Magistrat darauf achten, dass Lärm, wie beispielsweise laute Musik, möglichst vermieden wird.
Begründung
Die Corona-Krise hat viele Verlierer. Ganz besonders hart trifft es die Schausteller und Gastronomen von Volksfesten. Auch das Mainfest musste wegen der Pandemie abgesagt werden. Um den Schaustellern und Gastronomen jedoch eine Möglichkeit zu bieten, einen Teil ihrer Umsatzeinbußen wieder aufzuholen, könnte den Betreibern jeweils ein zeitlicher Slot im Sommer am Mainkai angeboten werden. Über den genannten Zeitraum verteilt, hätte somit jeder die Chance, ein wenig Geld zu verdienen, ohne dass eine Großveranstaltung mit großen Menschenmengen entsteht. Außerdem würde es die Attraktivität des Mainufers für diese Zeit erhöhen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2020OFOF 1337/1Mainkai im Sommer IIOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Juni 2020OFOF 1336/1Mainkai im Sommer IOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Juni 2020Sie sind hierOMOM 6122Mainkai im Sommer IIDirektanregung
- 16. Juni 2020OIBOIB 422Mainkai im Sommer IBudget-Initiative
- 31. Juli 2020OFOF 1344/1Laufradcup und Pumptrack ab SeptemberOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. September 2020STST 1631Mainkai im Sommer IStellungnahme
- 5. Oktober 2020STST 1751Mainkai im Sommer IIStellungnahme
- 3. September 2021Antwort des Magistrats · nach 64 WochenSTST 1624Mainkai im Sommer IStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats