Sparkassenschließung in Nieder-Eschbach verhindern
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 15 fordert den Magistrat auf, sich für den Erhalt der Sparkassenfiliale in Nieder-Eschbach einzusetzen, um die lokale Versorgung der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der Senioren, sicherzustellen. Die Schließung würde zu einer erheblichen Einschränkung der Daseinsvorsorge im Norden Frankfurts führen.
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Der Magistrat wird gebeten, auf die Vorstände der Frankfurter Sparkasse und deren Konzernmutter, die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba), mit dem Ziel einzuwirken, dass es nicht zu einer Filialschließung in Frankfurt/ Nieder-Eschbach kommt. Die Frankfurter Sparkasse ist daran zu erinnern, dass sie als Anstalt des öffentlichen Rechts den damit verbundenen Gemeinnützigkeitsauftrag im Rahmen der Daseinsvorsorge zu erfüllen hat.
Begründung
Der Presse (FNR vom 14.08.2021) war zu entnehmen, dass die Schließung der Filiale in Nieder-Eschbach erfolgen soll. Nachdem in Harheim bereits vor Jahren die letzte Filiale schloss und auch kein Geldautomat im Stadtteil verblieb, kündigte die Frankfurter Sparkasse nun die Schließung ihrer Niederlassungen in Nieder-Erlenbach und in Nieder-Eschbach bis spätestens 2024 an. Dies würde bedeuten, dass der gesamte Norden von der Versorgung abgehängt ist. Die lokale Versorgung mit einem dichten Filialnetz ist für die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für Seniorinnen und Senioren, von elementarer Bedeutung und muss beibehalten werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. August 2021OFOF 58/15Sparkassenschließung in Nieder-Eschbach verhindernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. September 2021Sie sind hierOMOM 608Sparkassenschließung in Nieder-Eschbach verhindernDirektanregung
- 14. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 75Sparkassenschließung in Nieder-Eschbach verhindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats