Schutzmasken für Bedürftige im Bahnhofsviertel
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, 1.000 Schutzmasken für bedürftige Personen im Bahnhofsviertel bereitzustellen. Dies ist notwendig, da viele Bedürftige keine Masken haben und somit von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen sind und sich selbst sowie andere gefährden.
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Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass den derzeit im Bahnhofsviertel tätigen ehrenamtlichen Initiativen kurzfristig 1.000 Schutzmasken zur Verteilung an Bedürftige zur Verfügung gestellt werden.
Begründung
Seit dem 27.04.2020 gilt in Hessen bei der Nutzung des ÖPNV und beim Einkaufen eine Maskenpflicht. Zahlreiche ehrenamtliche Initiativen berichten, dass die allermeisten besonders Bedürftigen im Bahnhofsviertel über keine Schutzmasken verfügen, wodurch sie nicht nur zusätzlich von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen sind, sondern außerdem sich selbst und andere, etwa auch die zu ihrem Schutz tätigen Ehrenamtler, gefährden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Mai 2020OFOF 1266/1Schutzmasken für Bedürftige im BahnhofsviertelOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Mai 2020Sie sind hierOMOM 6007Schutzmasken für Bedürftige im BahnhofsviertelDirektanregung
- 11. September 2020Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1588Schutzmasken für Bedürftige im BahnhofsviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats