Sicherung des Einmündungsbereiches des Wildgäßchens in die Offenbacher Landstraße durch Poller oder Fahrradbügel
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Einmündungsbereich des Wildgäßchens in die Offenbacher Landstraße durch Poller oder Fahrradbügel abzusichern, um das Parken in diesem Bereich zu verhindern. Dies soll sicherstellen, dass Rettungsfahrzeuge ungehindert in das Wildgäßchen fahren können.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Einmündungsbereich des Wildgäßchens in die Offenbacher Landstraße westlich der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 286 mittels Poller oder Fahrradbügel abzusichern.
Begründung
Trotz einschlägiger Beschilderung wird im Einmündungsbereich des Wildgäßchens in die Offenbacher Landstraße an der westlichen Seite der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 286 geparkt. Dies ist insofern problematisch, als dass Rettungsfahrzeuge ohne größere Abbiegemanöver nicht mehr in das Wildgäßchen fahren können. Um die Einfahrt in das Wildgäßchen abzusichern, ist die Fläche westlich der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 286 mittels Poller oder Fahrradbügel abzusichern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Februar 2020OFOF 1624/5Sicherung des Einmündungsbereiches des Wildgäßchens in die Offenbacher Landstraße durch Poller oder FahrradbügelOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. März 2020Sie sind hierOMOM 5927Sicherung des Einmündungsbereiches des Wildgäßchens in die Offenbacher Landstraße durch Poller oder FahrradbügelDirektanregung
- 19. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1204Sicherung des Einmündungsbereiches des Wildgäßchens in die Offenbacher Landstraße durch Poller oder FahrradbügelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats