Nutzbarkeit der RMVgo-App/Einhaltung der geplanten Fahrzeiten
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Einhaltung der Fahrzeiten der Linie 50 zu prüfen und die RMVgo-App zu verbessern. Dies ist notwendig, da die Busse oft nicht zu den angegebenen Zeiten fahren und die App keine verlässlichen Informationen bietet.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund zu klären,
- welche Möglichkeiten bestehen, den Fahrplan der Linie 50 von Unterliederbach zur Bockenheimer Warte in zumutbarer Weise einzuhalten. Zu prüfen wäre die Möglichkeit des Einsatzes zusätzlicher Linienbusse, vor allem zu den Zeiten, in denen die Menschen in die Stadt zur Arbeit fahren. Diese Maßnahmen könnten sicher Fahrgastzählungen in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 09:00 Uhr morgens gut rechtfertigen;
- wie die RMVgo-App dahin gehend verbessert werden kann, dass sie auch die Zeiten wiedergibt, in denen der Bus in etwa die Haltestelle anfahren wird.
Begründung
Der Bus der Linie 50 fährt die Haltestellen im Ortsbezirk 2 morgens in der Zeit, in der die Menschen zur Arbeit fahren, in der Regel nicht zu den Zeiten an, die im Fahrplan angegeben sind. Oft fallen Busse aus, meist zu Messezeiten. Manchmal beträgt die Wartezeit dann 20 Minuten bis zu einer halben Stunde. Die RMVgo-App gibt hierzu keine nutzbaren Informationen an Nutzer*innen, d. h. die realen Uhrzeiten sowie Ausfälle sind nicht abgebildet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Mai 2024OFOF 927/2Nutzbarkeit der RMVgoApp/Einhaltung der geplanten FahrzeitenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. September 2024Sie sind hierOMOM 5877Nutzbarkeit der RMVgoApp/Einhaltung der geplanten FahrzeitenDirektanregung
- 10. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 56 WochenSTST 900Nutzbarkeit der RMVgo App/Einhaltung der geplanten FahrzeitenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme