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Nutzbarkeit der RMVgo-App/Einhaltung der geplanten Fahrzeiten

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
56 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Einhaltung der Fahrzeiten der Linie 50 zu prüfen und die RMVgo-App zu verbessern. Dies ist notwendig, da die Busse oft nicht zu den angegebenen Zeiten fahren und die App keine verlässlichen Informationen bietet.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund zu klären,

- welche Möglichkeiten bestehen, den Fahrplan der Linie 50 von Unterliederbach zur Bockenheimer Warte in zumutbarer Weise einzuhalten. Zu prüfen wäre die Möglichkeit des Einsatzes zusätzlicher Linienbusse, vor allem zu den Zeiten, in denen die Menschen in die Stadt zur Arbeit fahren. Diese Maßnahmen könnten sicher Fahrgastzählungen in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 09:00 Uhr morgens gut rechtfertigen;

- wie die RMVgo-App dahin gehend verbessert werden kann, dass sie auch die Zeiten wiedergibt, in denen der Bus in etwa die Haltestelle anfahren wird.

Begründung

Der Bus der Linie 50 fährt die Haltestellen im Ortsbezirk 2 morgens in der Zeit, in der die Menschen zur Arbeit fahren, in der Regel nicht zu den Zeiten an, die im Fahrplan angegeben sind. Oft fallen Busse aus, meist zu Messezeiten. Manchmal beträgt die Wartezeit dann 20 Minuten bis zu einer halben Stunde. Die RMVgo-App gibt hierzu keine nutzbaren Informationen an Nutzer*innen, d. h. die realen Uhrzeiten sowie Ausfälle sind nicht abgebildet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Mai 2024OFOF 927/2Nutzbarkeit der RMVgoApp/Einhaltung der geplanten FahrzeitenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 9. September 2024Sie sind hier
    OMOM 5877Nutzbarkeit der RMVgoApp/Einhaltung der geplanten Fahrzeiten
    Direktanregung
  3. 10. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 56 WochenSTST 900Nutzbarkeit der RMVgo App/Einhaltung der geplanten FahrzeitenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 2
Sitzung 36 · 20.01.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 37 · 17.02.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 38 · 24.03.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 39 · 28.04.2025
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 40 · 26.05.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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