Ertüchtigung des Bolzplatzes im Naherholungsgebiet Nieder-Erlenbach
Zusammenfassung
Der Antrag schlägt vor, den Bolzplatz im Naherholungsgebiet Nieder-Erlenbach instand zu setzen, um die Nutzung auch bei schlechtem Wetter zu ermöglichen. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der aktuellen mangelhaften Zugänglichkeit des Platzes durch Schlamm und Pfützen, was eine Gefährdung der Nutzung fördert.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Bolzplatz im Naherholungsgebiet in Nieder-Erlenbach wieder instand zu setzen, sodass der Platz auch bei schlechtem Wetter genutzt werden kann.
Begründung
Der Bolzplatz wird nicht nur durch Kinder und Jugendliche zum Fußballspielen genutzt, sondern dient auch der jährlichen Kerb wie auch dem Stadtteilfest als beliebter Standort für die Feiern. Der Platz ist jedoch selbst nach geringen Niederschlägen durch großflächige Verschlammung und Pfützenbildung nur noch sehr eingeschränkt bis gar nicht mehr begehbar. Es müssen daher dringend entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden, um den Platz auch bei regnerischem Wetter gut nutzen zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2024OFOF 173/13Ertüchtigung des Bolzplatzes im Naherholungsgebiet Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. September 2024Sie sind hierOMOM 5876Ertüchtigung des Bolzplatzes im Naherholungsgebiet Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 18. November 2024Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1944Ertüchtigung des Bolzplatzes im Naherholungsgebiet Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats