Zugang zum Niddatal aus Berkersheim für Fahrzeuge und Pferde muss gewährleistet bleiben!
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass der Zugang zum Niddatal aus Berkersheim für Fahrzeuge und Pferde nicht eingeschränkt wird. Dies ist wichtig, um die Zugänglichkeit für die Landwirtschaft und die Reithalle zu gewährleisten.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass der Deutschen Bahn AG keine Genehmigungen erteilt werden, durch die es möglich würde, dass der Zugang zum Niddatal aus Berkersheim für Fahrzeuge und Pferde für längere Zeit nicht mehr möglich wäre.
Begründung
Gerüchteweise plant die Deutsche Bahn AG, die Zugänge für Fahrzeuge und Pferde von Berkersheim ins Niddatal für längere Zeit ganz zu sperren. Eine solche Sperrung war im Planfeststellungsbeschluss niemals vorgesehen. Sie wäre deshalb wohl nur möglich, wenn die Stadt eine entsprechende Genehmigung für die Sperrung zweier öffentlicher Straßen erteilen würde. Eine solche Sperrung wäre unverhältnismäßig, da die Reithalle für Pferde aus Berkersheim zugänglich bleiben muss, da ansonsten die erhebliche Investition, die in ihr steckt, sich nicht amortisieren könnte und im Übrigen auch ein Zugang der Landwirtschaft zu den zu bewirtschaftenden Flächen und für die Fahrradfahrer zum Nidda-Radweg offen bleiben muss.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2020OFOF 954/10Zugang zum Niddatal aus Berkersheim für Fahrzeuge und Pferde muss gewährleistet bleiben!Ortsbeiratsantrag · FDP
- 10. März 2020Sie sind hierOMOM 5875Zugang zum Niddatal aus Berkersheim für Fahrzeuge und Pferde muss gewährleistet bleiben!Direktanregung
- 26. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1245Zugang zum Niddatal aus Berkersheim für Fahrzeuge und Pferde muss gewährleistet bleiben!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats