Baumpflanzungen in der Kreutzerstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit von Baumpflanzungen in der Kreutzerstraße zu prüfen. Anwohner haben den Wunsch nach mehr Grün geäußert und sind bereit, auf Parkplätze zu verzichten und die Pflege der Bäume zu übernehmen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Kreutzerstraße die Pflanzung einzelner Bäume möglich ist. Eine Alternative wäre Urban Gardening, wobei einige öffentliche Parkplätze durch grüne Buchten ersetzt werden sollen. Die Bewässerung und Pflege wollen Anwohner übernehmen. Dabei soll auch geprüft werden, ob bei mindestens einer Liegenschaft Regenwassertonnen an die Fallrohre angeschlossen werden können, um kostbares Trinkwasser einzusparen.
Begründung
Ein Anwohner in der Kreutzerstraße äußerte gegenüber dem Ortsbeirat stellvertretend für weitere Nachbarn den Wunsch nach mehr Grün in der Kreutzerstraße. Gerne sind sie bereit, dafür auf einige Parkplätze zu verzichten und sich um die Bäume zu kümmern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juni 2021OFOF 69/3Baumpflanzungen in der KreutzerstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, LINKE.
- 8. Juli 2021Sie sind hierOMOM 576Baumpflanzungen in der KreutzerstraßeDirektanregung
- 29. November 2021STST 2101Baumpflanzungen in der KreutzerstraßeStellungnahme
- 13. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 1407Baumpflanzungen in der KreutzerstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats