Aufstellen einer Just for Pfand-Station an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach"
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, eine Just for Pfand-Station an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" aufzustellen, um die Entsorgung von Pfandflaschen und -dosen zu verbessern. Dies soll dazu beitragen, Müll zu reduzieren und Pfandsammler zu unterstützen.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, eine Just for Pfand-Station im Bereich der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" aufzustellen.
Begründung
Immer wieder werden Pfandflaschen oder -dosen achtlos an den U-Bahn- und Busstationen bestenfalls im Müll entsorgt, schlechtestenfalls achtlos an der Station zurückgelassen. Hin und wieder sind Pfandsammler zu beobachten, die im Müll wühlen, um solche Pfandgegenstände zu finden. Vielleicht kann dies ein kleiner Beitrag dazu sein, diese Situation etwas in den Griff zu bekommen, den Müll zu reduzieren und die Pfandsammler zu unterstützen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Juni 2024OFOF 317/15Aufstellen einer Just for PfandStation an der U-BahnStation „NiederEschbach“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 5. Juli 2024Sie sind hierOMOM 5762Aufstellen einer Just for PfandStation an der U-BahnStation „NiederEschbach“Direktanregung
- 13. September 2024Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1661Aufstellen einer Just for Pfand-Station an der U-Bahn-Station „Nieder-Eschbach“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats