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Erinnerung Bebauungsplan Nr. 923

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 15
42 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, die Planungen für den Bebauungsplan Nr. 923 zeitnah vorzustellen und den Bau der geplanten Schulen voranzutreiben. Dies ist notwendig, um der angespannten Situation bezüglich Schul- und Hortplätzen in Nieder-Eschbach entgegenzuwirken.

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Anregung

Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah, entsprechend seiner Stellungnahme vom 12.08.2019, ST 1552, die angekündigte öffentliche Vorstellung der konkreten Planungen für den Bebauungsplan Nr. 923 durchzuführen und den Bau der hierin geplanten Schulen zügig voranzu treiben.

Begründung

Im Bereich Nieder-Eschbach herrscht eine extrem angespannte Situation hinsichtlich der Schul- und Hortplätze. Die Michael-Grzimek-Schule platzt aus allen Nähten. Die Schule ist eigentlich vorgesehen für 300 Schüler und 15 Klassen. Diese Zahlen können schon jetzt nicht mehr eingehalten werden. Im Sommer dieses Jahres wird ein geburtenstarker Jahrgang eingeschult, was die räumlich beengte Situation noch verschärfen wird. Analog dazu fehlt es an den entsprechenden Hortplätzen, was mit einer Erweiterten Schulischen Betreuung der neu zu bauenden Schule aufgefangen werden muss. Der Bedarf an weiterführenden Schulen ist zudem vorhanden. In Nieder-Eschbach wird ständig neu gebaut. Weitere Gebiete sind in Planung. Darüber hinaus wird ein Generationenwechsel erwartet, der weiteren Bedarf an Schul- und Hortplätzen erwarten lässt. Eile ist deshalb geboten!

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. August 2019STST 1552Gymnasium für den Frankfurter NordenStellungnahme
  2. 30. Januar 2020OFOF 264/15Erinnerung Bebauungsplan Nr. 923Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 14. Februar 2020Sie sind hier
    OMOM 5760Erinnerung Bebauungsplan Nr. 923
    Direktanregung
  4. 29. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 1063Erinnerung Bebauungsplan Nr. 923Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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