Fahrradbügel für die Eppenhainer Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel vor der Eppenhainer Straße 46 aufzustellen, um unzulässiges Parken zu verhindern und die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu verbessern. Dies soll die Barrierefreiheit für Fahrradfahrende erhöhen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten , vor der Eppenhainer Straße 46 Fahrradbügel aufstellen zu lassen, wo aktuell unzulässig geparkt wird und die Gehwegplatten rautenförmig verlegt sind.
Begründung
An genannter Stelle gibt es keine ausreichenden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Stattdessen sind auf dem Gehweg meistens Kraftfahrzeuge ordnungswidrig geparkt. Wenn im linken Bereich ein Fahrzeug parkt, werden manchmal auch noch weitere Fahrzeuge daneben abgestellt, sodass Fahrradfahrende die Fahrbahn vom dahinter befindlichen Grundstück aus nicht mehr barrierefrei erreichen können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2024OFOF 1313/1Fahrradbügel für die Eppenhainer Straße IOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Juli 2024Sie sind hierOMOM 5744Fahrradbügel für die Eppenhainer Straße (I)Direktanregung
- 28. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1900Fahrradbügel für die Eppenhainer Straße (I)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats