Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Fahrbibliothek für den Galluspark: Endlich eine Lösung für einen funktionierenden Standort umsetzen!

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
189 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren6 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, einen dauerhaften Standplatz für die Fahrbibliothek im Galluspark zu sichern, um Falschparken zu verhindern und die Sicherheit der Anwohner zu erhöhen. Dies ist notwendig, da frühere Versuche, den Standort frei zu halten, gescheitert sind.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Kultur verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird aufgefordert, für die Fahrbibliothek der Stadtbibliothek an einem geeigneten Standort im Bereich Galluspark dauerhaft einen Standplatz absichern zu lassen, welcher von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den Standzeiten des Busses mit einem Schlüssel geöffnet und anschließend wieder verschlossen werden kann. Ggf. ist auch ein Standort auszuwählen, der gemeinsam mit der Feuerwehr genutzt werden kann, hier ist insbesondere die Feuerwehrzufahrt zwischen dem Bolzplatz im Galluspark und der Julius-Munk-Anlage zu prüfen.

Begründung

Alle Versuche, den vorgesehenen Standplatz dauerhaft frei zu halten, sind bislang aus einer Vielzahl von Gründen gescheitert. Daher wird der Magistrat aufgefordert, einen Standplatz zu finden, der gegen das Falschparken gesichert werden kann. Ob hierfür die bei den Ortsterminen genannte Feuerwehrzufahrt genutzt werden kann und die Fahrbibliothek und Feuerwehr zum Entsperren einen gemeinsamen Schlüssel nutzen, sollte der Magistrat mit seinen zuständigen Fachämtern entscheiden. Zu Bedenken wäre, dass in diesem Fall die Feuerwehrzufahrt sicher und dauerhaft von Falschparkenden frei gehalten wird und damit die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner zusätzlich allgemein erhöht werden könnte.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Januar 2020OFOF 1183/1Fahrbibliothek für den Galluspark: Endlich eine Lösung für einen funktionierenden Standort umsetzen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 11. Februar 2020Sie sind hier
    OMOM 5740Fahrbibliothek für den Galluspark: Endlich eine Lösung für einen funktionierenden Standort umsetzen!
    Direktanregung
  3. 22. Januar 2021STST 116Fahrbibliothek für den Galluspark: Endlich eine Lösung für einen funktionierenden Standort umsetzen!Stellungnahme
  4. 7. Juni 2022OFOF 502/1Der Bücherbus muss wieder ins Gallus kommen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 28. Juni 2022OMOM 2422Der Bücherbus muss wieder ins Gallus kommen!Direktanregung
  6. 8. September 2023Antwort des Magistrats · nach 189 WochenSTST 1872Der Bücherbus muss wieder ins Gallus kommen!Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 1
Sitzung 41 · 16.06.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 42 · 18.08.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 43 · 15.09.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 44 · 20.10.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 45 · 24.11.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 46 · 12.01.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41 2

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen