Buslinie 25
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Vor- und Nachteile der Linienführung der Buslinie 25 zu untersuchen. Dies ist notwendig, um die Auswirkungen der geänderten Route während der Sperrung der Harheimer Niddabrücke zu bewerten und eine fundierte Entscheidung über die zukünftige Linienführung zu treffen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen des Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV) und der städtischen Verkehrsgesellschaft traffiQ die Vor- und Nachteile der derzeitigen Linienführung der Buslinie 25 gegenüber der bisherigen Route zu untersuchen und über die Ergebnisse zu berichten.
Begründung
Die Buslinie 25 verbindet Nieder-Erlenbach und Harheim mit Kleinbussen mit der S-Bahn-Station "Berkersheim". Während der Sperrung der Harheimer Niddabrücke im Rahmen des S 6-Ausbaus verkehrt sie auf einer geänderten Route zwischen Nieder-Erlenbach über Harheim und Bonames zum S-Bahnhof "Frankfurter Berg". Daraus ergeben sich für die Fahrgäste Vor- und Nachteile, die darzustellen und zu bewerten sind. Der Ortsbeirat benötigt die Einschätzung für seine Meinungsbildung zur Frage der künftigen Linienführung der Buslinie 25.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Dezember 2019OFOF 219/14Buslinie 25Ortsbeiratsantrag · CDU
- 10. Februar 2020Sie sind hierOMOM 5704Buslinie 25Direktanregung
- 27. April 2020Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 812Buslinie 25Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats