Ladesäulen im Parkhaus des Nordwestzentrums (NWZ)
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, Ladesäulen für Elektroautos im Parkhaus des Nordwestzentrums zu installieren. Dies soll die Nutzung von Elektrofahrzeugen fördern und einen kundenfreundlichen Service bieten. Ziel ist es, das Angebot für Kunden zu erweitern und die Elektromobilität zu unterstützen.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH in Verbindung zu setzen, um die Installation einiger Ladesäulen für Elektroautos im Parkhaus des Nordwestzentrums einzufordern.
Begründung
Im Parkhaus des Nordwestzentrums sind, besonders an Samstagen, auch Fahrzeuge mit Elektroantrieb zu sehen. In vielen Parkhäusern ist es bereits üblich, gesonderte Flächen für den Ladevorgang der Fahrzeuge zu reservieren und mit Ladesäulen auszustatten. Dies ist während der Einkaufszeit ein zusätzliches kundenfreundliches Angebot. Mit diesem Angebot würden auch die Ladesäulen, die auf dem kleinen Parkplatz hinter der Titusbrücke genutzt werden, durch ein weiteres Angebot ergänzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2024OFOF 448/8Ladesäulen im Parkhaus des Nordwestzentrums (NWZ)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Juli 2024Sie sind hierOMOM 5701Ladesäulen im Parkhaus des Nordwestzentrums (NWZ)Direktanregung
- 11. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1761Ladesäulen im Parkhaus des Nordwestzentrums (NWZ)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats