Austausch der Gaslaternen in der Haenischstraße vorziehen
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Austausch der Gaslaternen in der Haenischstraße voranzutreiben und auf LED umzusteigen. Dies ist notwendig, um die Sicherheit der Grundschulkinder auf ihrem Schulweg zu gewährleisten, da die Straße in der dunklen Jahreszeit sehr dunkel ist.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Austausch der Gaslaternen in der Haenischstraße vorzuziehen und zeitnah auf LED umzustellen.
Begründung
Bei der Ortsbegehung vor der Pestalozzischule am 13.12.2019 bezüglich der Sicherheit des Schulweges wurde festgestellt, dass die gesamte Haenischstraße sehr dunkel ist. Für die Grundschulkinder ist das in der dunklen Jahreszeit sehr gefährlich, sie sind kaum zu sehen und haben selbst keinen Überblick. Der Schulweg ist ohnehin durch die aktuell ausgeführten Baumaßnahmen zum Riederwaldtunnel sehr unübersichtlich, eine bessere Beleuchtung ist erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Dezember 2019OFOF 648/11Austausch der Gaslaternen in der Haenischstraße vorziehenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Januar 2020Sie sind hierOMOM 5700Austausch der Gaslaternen in der Haenischstraße vorziehenDirektanregung
- 20. April 2020Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 790Austausch der Gaslaternen in der Haenischstraße vorziehenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats