Anpassung der Verkehrsinfrastruktur an die Gegebenheiten der Universität am Riedberg
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM 568 entstanden aus Vorlage: OF 85/8 vom 19.09.2011
Betreff: Anpassung der Verkehrsinfrastruktur an die Gegebenheiten der Universität am Riedberg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, in welcher Form die Verkehrsinfrastruktur an die in den nächsten Jahren erheblich steigende Studenten- und Mitarbeiterzahl angepasst wird.
Begründung: Dem Ortsbeirat wurde seitens der Universität vorgetragen, dass - die gesamte Biologie/Biochemie, soweit sie sich noch in Bockenheim befindet, auf den Riedberg verlagert wird, - die Fachbereiche Mathematik und Informatik komplett auf den Riedberg verlagert werden sollen, - durch Umstellung auf G8 ein "Doppel-Jahrgang" das Abitur ablegt und sich damit die Studentenzahl analog erhöhen wird, - die Veränderungen bezüglich Wehrpflicht für zusätzlich erhöhte Studentenzahlen sorgen werden. Die Universität erwartet, dass sich die Zahl von derzeit ca. 7.000 Studenten am Riedberg im Laufe der nächsten Jahre um 50 Prozent erhöht. Auch die Zahl der Uni-Mitarbeiter wird dem erhöhten Bedarf angepasst. Ein entsprechend erhöhtes Verkehrsaufkommen von und zur Universität und in deren Umfeld ist zu erwarten; die städtische Verkehrsplanung möge dies rechtzeitig berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. September 2011OFOF 85/8Anpassung der Verkehrsinfrastruktur an die Gegebenheiten der Universität am RiedbergOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. November 2011Sie sind hierOMOM 568Anpassung der Verkehrsinfrastruktur an die Gegebenheiten der Universität am RiedbergDirektanregung
- 9. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 47Anpassung der Verkehrsinfrastruktur an die Gegebenheiten der Universität am RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats