Fahrradständer am Burglehen/Am Mainbörnchen in Fechenheim
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, drei bis vier Fahrradständer am Burglehen aufzustellen, um den Bedarf in der Nähe des Spielplatzes und des Veranstaltungsortes Am Mainbörnchen zu decken. Dies soll Konflikte vermeiden und die Nutzung von Fahrrädern fördern.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des südlichen Eingangs zum Platz Burglehen, südlich des Spielplatzes, drei bis vier Fahrradständer auf einer größeren Freifläche auf dem Bürgersteig aufzustellen.
Begründung
Im südlichen Bereich des Burglehens, in unmittelbarer Nähe zum dort gelegenen Spielplatz und dem Veranstaltungsort Am Mainbörnchen, gibt es Bedarf für Fahrradständer. Diesem Bedarf soll nun durch die angeregten Fahrradständer Rechnung getragen werden. Durch die Lage sind weitestgehend Konflikte ausgeschaltet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juni 2024OFOF 634/11Fahrradständer am Burglehen/Am Mainbörnchen in FechenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 24. Juni 2024Sie sind hierOMOM 5640Fahrradständer am Burglehen/Am Mainbörnchen in FechenheimDirektanregung
- 27. September 2024STST 1732Fahrradständer am Burglehen/Am Mainbörnchen in FechenheimStellungnahme
- 28. März 2025Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 499Fahrradständer am Burglehen/Am Mainbörnchen in FechenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats