Umzäunung der Textorschule im Bereich Souchaystraße/Gutzkowstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Umzäunung der Textorschule im Bereich Souchaystraße/Gutzkowstraße zu prüfen. Dies ist notwendig, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten und unkontrollierten Zugang von schulfremden Personen zu verhindern.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Gutzkowstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Neue StVO - mehr Sicherheit für Schulkinder der Textorschule im Bereich der Gutzkowstraße04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Prüfung der Verlegung der Fahrradroute vom Brückenspielplatz in die Bodenstedtstraße13.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Staus vor dem Wendelsplatz beheben19.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Gutzkowstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Textorschule im Bereich Souchaystraße/Gutzkowstraße zu umzäunen ist. Dieser Bereich gehört zur Schule. Die Umzäunung des tatsächlichen Schulgeländes ist historisch nachweisbar und hat einen Sicherheitsaspekt: Es geht darum zu verhindern, dass Kinder aus der Eingangstür auf die Straße rennen und sich dadurch in Gefahr bringen könnten. Schulfremde Personen sollten das Schulgebäude nicht unkontrolliert betreten können. Der Bereich an der Souchaystraße/Gutzkowstraße war ursprünglich Teil des umzäunten Schulgeländes. Dies hat einen guten Grund: Schülerinnen und Schüler können um das Gebäude herumlaufen, um sicher beide Eingänge nutzen zu können. Zwischenzeitlich wurde das Gebäude als Berufsschule genutzt, vermutlich war dann die Umzäunung in dieser Form nicht notwendig. Nun besuchen fünf- bis elfjährige Kinder die Grundschule, und das Fehlen der Umzäunung im Bereich Souchaystraße/Gutzkowstraße ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr tragbar: Der Haupteingang der Schule befindet sich an der Gutzkowstraße, sodass Grundschulkinder ungehindert auf die Straße rennen und sich dadurch in Gefahr bringen können. Es kommt auch immer wieder vor, dass sich Kinder auf dem Weg zwischen Schule und Hoftor zwischen den Autos verstecken. Zudem sollten gerade in der heutigen Zeit schulfremde Personen nicht direkt von der Straße aus in die Schule eindringen können. Die Umzäunung des tatsächlichen Schulgeländes würde den vorhandenen Schulhof um mehr als 430 Quadratmeter zusätzlich erweitern. Angesichts der hohen Schülerzahlen und des relativ kleinen Schulhofs würde dies eine erhebliche Entlastung der bisherigen Situation darstellen.
Begründung
Warum sollte das ohnehin knapp bemessene Schulgelände nicht der Schule, sondern dem öffentlichen Raum zur Verfügung stehen und damit die Gefährdung von Kindern billigend in Kauf genommen werden? Dieser Bereich ist schließlich Teil der Schule.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2024OFOF 1135/5Umzäunung der Textorschule im Bereich Souchaystraße/GutzkowstraßeOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 7. Juni 2024Sie sind hierOMOM 5614Umzäunung der Textorschule im Bereich Souchaystraße/GutzkowstraßeDirektanregung
- 9. September 2024Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1652Umzäunung der Textorschule um Bereich Souchaystraße/GutzkowstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats