Spielplatz an der U-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" aufwerten
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz an der U-Bahn-Endhaltestelle "Ginnheim" aufzuwerten. Es gibt auch genügend Platz für ein schönes großes Klettergerüst.
Begründung
Durch seine zentrale Lage im Stadtteil wird der Spielplatz ganzjährig sehr gut besucht. Die hohe Frequenz der Nutzung spiegelt sich jedoch leider nicht in dessen Erscheinungsbild wider. Zwar sind einige Spielgeräte auf der Fläche vorhanden, aber insbesondere die Flächen um und zwischen diesen Geräten wirken wenig gepflegt und einladend. Hier würde eine Aufwertung dieses öffentlichen Raums die Aufenthaltsqualität deutlich erhöhen. Außerdem gibt es auf dem Spielplatz eine große Fläche, auf der jedoch keinerlei Nutzung stattfindet. Hier wäre mehr als ausreichend Platz vorhanden, um den Spielplatz um ein aktuell fehlendes Klettergerüst zu ergänzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2024OFOF 764/9Spielplatz an der U-Bahn-Haltestelle „Ginnheim“ aufwertenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Juni 2024Sie sind hierOMOM 5587Spielplatz an der U-Bahn-Haltestelle „Ginnheim“ aufwertenDirektanregung
- 9. September 2024Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1628Spielplatz an der U-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" aufwertenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats