U-Bahn-Station "Dom/Römer"/Eingang neue Altstadt
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, Schrägbleche an der U-Bahn-Station "Dom/Römer" anzubringen, um das Lagern von Tauben und die damit verbundenen Verunreinigungen zu verhindern. Dies soll die Reinigungskosten senken und die Sauberkeit im Eingangsbereich verbessern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, am Eingang der U-Bahn-Station "Dom/Römer" in der neuen Altstadt an den notwendigen Stellen Schrägbleche anbringen zu lassen. Insbesondere die Überwachungskameras und Schilder sollten mit Schrägblechen versehen werden, um das Lagern von Tauben und damit den Taubenkot dort zu verhindern.
Begründung
Einige Stellen im Eingangsbereich der noch recht neuen Station "Dom/Römer" sind mit Taubenkot übersät. Dies sieht zum einen unschön aus, verursacht jedoch auch hohe Reinigungskosten. Das Schild "Dom / Römer" ist ebenfalls verunreinigt. Unter diesem Schild müssen alle Fahrgäste hindurchlaufen, was dazu führen kann, dass ihnen Taubenkot auf den Kopf fällt. Dies alles lässt sich leicht vermeiden, wenn auf den entsprechenden Gegenständen und Vorsprüngen Schrägbleche angebracht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Dezember 2019OFOF 1176/1U-Bahn-Station „Dom/Römer“/Eingang neue AltstadtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Januar 2020Sie sind hierOMOM 5587U-Bahn-Station „Dom/Römer“/Eingang neue AltstadtDirektanregung
- 4. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 901U-Bahn-Station "Dom/Römer"/Eingang neue AltstadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats