Fehlende Ampeln und Fußgängerüberwege auf der Homburger Landstraße zwischen dem Berkersheimer Weg und der Zufahrt zur BAB 661
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 fordert den Magistrat auf, die Planungen für fehlende Ampeln und Fußgängerüberwege auf der Homburger Landstraße zu prüfen und vorzustellen. Dies ist notwendig, da die bestehenden Verhältnisse seit Jahren unverändert sind und gefährliche Situationen sowie Staus entstehen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann im Ortsbeirat 10 endlich die Planungen für die bisher fehlenden Ampelanlagen beziehungsweise Fußgängerüberwege auf der Homburger Landstraße zwischen Berkersheimer Weg und der Zufahrt zur BAB 661 öffentlich vorgestellt werden können. Hierbei erscheint sehr fraglich, ob mit der Umsetzung bis zur Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 gewartet werden muss. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass in den Kreuzungsbereichen an der August-Schanz-Straße und am Wacholderweg gefährliche Situationen und vermeidbare Staus entstehen.
Begründung
Da die Verhältnisse auf der Homburger Landstraße seit Jahren unverändert sind und lediglich die Planungen für die Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zu berücksichtigen sind, ist es nicht länger hinnehmbar, dass die dringend erwarteten Planungen nicht vorgestellt wurden. Umgehende Abhilfe ist angezeigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Dezember 2019OFOF 884/10Fehlende Ampeln und Fußgängerüberwege auf der Homburger Landstraße zwischen dem Berkersheimer Weg und der Zufahrt zur BAB 661Ortsbeiratsantrag · CDU
- 14. Januar 2020Sie sind hierOMOM 5556Fehlende Ampeln und Fußgängerüberwege auf der Homburger Landstraße zwischen dem Berkersheimer Weg und der Zufahrt zur BAB 661Direktanregung
- 14. April 2020Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 706Fehlende Ampeln und Fußgängerüberwege auf der Homburger Landstraße zwischen dem Berkers-heimer Weg und der Zufahrt zur BAB 661Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats