Calisthenicsgeräte im Freizeitpark Kalbach
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2019, OM 5515 entstanden aus Vorlage: OF 508/12 vom 04.11.2019
Betreff: Calisthenicsgeräte im Freizeitpark Kalbach Der Magistrat wird gebeten, im Freizeitpark Kalbach neben dem Pavillon Calisthenicsgeräte aufzustellen.
Begründung: Kinder bis zu einem Alter von zehn Jahren haben viele Möglichkeiten bezüglich Spielplätzen und Spielgeräten in Kalbach, doch für Kinder und Jugendliche über zehn Jahren ist die Situation deutlich schlechter. Für diese Altersgruppe gibt es Angebote wie den Jugendklub, welcher allerdings um 18.00 Uhr schließt. Jugendliche brauchen freien Raum, um sich zu treffen, und zwar im Stadtteil, in dem sie wohnen und mit dem sie sich identifizieren. Im Bereich des Freizeitparks Kalbach wird 2020 ein Spielplatz für Kinder bis zehn Jahre geplant und gebaut. So bietet es sich an, dass bei dieser Gelegenheit auch zusätzliche Angebote für Jugendliche geschaffen werden. Neben dem Pavillon im Freizeitpark ist ein kleiner, freier Platz, auf dem die Calisthenicsgeräte aufgestellt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. November 2019OFOF 508/12Calisthenicsgeräte im Freizeitpark KalbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2019Sie sind hierOMOM 5515Calisthenicsgeräte im Freizeitpark KalbachDirektanregung
- 2. März 2020Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 383Calisthenicsgeräte im Freizeitpark KalbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats