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Oberflächenwasser im Bereich der BAB 661 beziehungsweise der Endhaltestelle der UBahnLinie U 5 „Preungesheim“

Vorlagentyp: OM
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5471 entstanden aus Vorlage: OF 863/10 vom 10.11.2019

Betreff: Oberflächenwasser im Bereich der BAB 661 beziehungsweise der Endhaltestelle der U-Bahn-Linie U 5 "Preungesheim" Der Magistrat wird gebeten, soweit möglich, innovative Vorsorge zwecks Nutzung von Oberflächenwasser (bis hin zu Starkregen) im Bereich der ehemaligen Feuchtwiesen an der BAB 661 beziehungsweise der U 5-Endstation "Preungesheim" zu treffen. Es wäre begrüßenswert, wenn Starkregen vor Ort nicht nur möglichst schnell abgeführt, sondern das jeweilige Oberflächenwasser möglichst auch sinnvoll einer Nutzung zugeführt werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. November 2019OFOF 863/10Oberflächenwasser im Bereich der BAB 661 beziehungsweise der Endhaltestelle der Bahnlinie U 5 „Preungesheim“Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 26. November 2019Sie sind hier
    OMOM 5471Oberflächenwasser im Bereich der BAB 661 beziehungsweise der Endhaltestelle der UBahnLinie U 5 „Preungesheim“
    Direktanregung
  3. 16. März 2020Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 529Oberflächenwasser im Bereich der BAB 661 beziehungsweise der Endhaltestelle der UBahnLinie U 5 „Preungesheim“Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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