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Schwangere vor Belästigung schützen - Vorbereitung für die Umsetzung der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
28 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 2 fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zu prüfen, um schwangere Frauen vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner*innen zu schützen. Dies geschieht im Kontext der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, die einen ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen gewährleisten soll. Ziel ist es, die Sicherheit und das Selbstbestimmungsrecht schwangerer Frauen zu stärken.

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Anregung

Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes einen besseren Schutz schwangerer Frauen gegen die Belästigung von Abtreibungsgegner*innen vor Beratungsstellen auf den Weg gebracht hat.

Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten,

  1. zu prüfen und berichten, welche konkreten Möglichkeiten die Stadt im Zuge dieser Reform hätte, sogenannte Mahnwachen von Abtreibungsgegner*innen vor der Beratungsstelle von Pro Familia zu verbieten. Hierbei soll insbesondere beim Land Hessen erfragt werden, wie die im Gesetzentwurf enthaltene Pflicht, einen ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen sicherzustellen, interpretiert und wie diese Pflicht aus der Sicht des Landes Hessen erfüllt werden kann;
  2. zu prüfen und berichten, ob insbesondere das zeitweilig angeordnete, jedoch durch das Verwaltungsgericht Frankfurt gekippte, Demonstrationsverbot vor der Beratungsstelle mit der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wieder möglich wäre;
  3. sofern dies durch die Reform ermöglicht wird, nach Inkrafttreten des Gesetzes wieder ein entsprechendes Demonstrationsverbot zu erlassen;
  4. die im Gesetzentwurf vorgesehenen Sanktionen gegen Belästigungen von Schwangeren im Schutzradius, sofern diese im endgültigen Gesetz enthalten bleiben, nach Inkrafttreten wirksam durchzusetzen;
  5. zu prüfen und berichten, welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, den im derzeitigen Gesetzentwurf vorgesehenen Schutzradius von 100 Metern um Beratungsstellen und Arztpraxen gegen Belästigung von Schwangeren im parlamentarischen Verfahren (z. B. im Rahmen von Anhörungen in den Ausschusssitzungen) auf 150 Meter zu erweitern;
  6. diese Möglichkeiten vollumfänglich zu nutzen.

Begründung

Schwangere Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen und damit von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen, sind verpflichtet, eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch zu nehmen. Seit Jahren werden diese Frauen von Abtreibungsgegner*innen auf dem Weg zur Beratungsstelle belästigt. Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt eine Schutzzone um die Beratungsstelle Pro Familia gekippt hatte, dürfen diese Proteste gegen die körperliche Selbstbestimmung der Schwangeren wieder direkt vor der Beratungsstelle stattfinden. Nun hat die Bundesregierung eine Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in den Gesetzgebungsgang gebracht, die Schwangere besser vor Belästigung schützen soll. Die beiden Kernelemente dabei sind: a) die Pflicht für die Bundesländer sicherzustellen, dass der Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungen ungehindert in Anspruch genommen werden kann; b) ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro gegen Personen, die im Umkreis von 100 Metern um die Beratungsstellen Schwangere vor diesen und vor Arztpraxen belästigen oder Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, bei ihrer Arbeit behindern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Januar 2024OFOF 843/2Schwangere vor Belästigung schützen - Vorbereitung für die Umsetzung der Reform des SchwangerschaftskonfliktgesetzesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, Linke
  2. 22. April 2024Sie sind hier
    OMOM 5429Schwangere vor Belästigung schützen - Vorbereitung für die Umsetzung der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
    Direktanregung
  3. 5. August 2024Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1454Schwangere vor Belästigung schützen - Vorbereitung für die Umsetzung der Reform des SchwangerschaftskonfliktgesetzesStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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