Neustrukturierung des nordwestlichen Einmündungsbereiches der Apostelstraße in die Adolfstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5424 entstanden aus Vorlage: OF 1494/5 vom 02.10.2019
Betreff: Neustrukturierung des nordwestlichen Einmündungsbereiches der Apostelstraße in die Adolfstraße Der Magistrat wird gebeten, I. die Anpassung der Parkordnung in der Apostelstraße gemäß der Skizze des Straßenverkehrsamtes vom 07.02.2019 umzusetzen und dabei II. zu prüfen und zu berichten, a) ob anstelle einer der drei Parkplätze ein Baum gepflanzt werden kann und b) ob im Bereich der sch raffierten Flächen Fahrradständer installiert werden können.
Begründung: Der Ortsbeirat hatte sich dazu entschieden, die drei Pflanzkübel an dem o. g. Ort zu belassen, wenn diese durch einen Paten gepflegt werden. Nach Beanstandungen im Sommer 2019 wurde sich mit den Paten in Verbindung gesetzt. Leider funktioniert das Patenschaftsmodell nicht. Die Pflanzen seien aus den Kübeln geklaut und die Kübel in Brand gesetzt worden. Des Weiteren wird konstatiert, dass der Pate sich damit in Gefahr befinde. Der Ortsbeirat bedauert die Situation und ist interessiert, die Fläche einer sinnvollen Nutzung zuzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Oktober 2019OFOF 1494/5Neustrukturierung des nordwestlichen Einmündungsbereiches der Apostelstraße in die AdolfstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE.
- 22. November 2019Sie sind hierOMOM 5424Neustrukturierung des nordwestlichen Einmündungsbereiches der Apostelstraße in die AdolfstraßeDirektanregung
- 6. März 2020Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 453Neustrukturierung des nordwestlichen Einmündungsbereiches der Apostelstraße in die AdolfstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats