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Fäkalien gehören nicht auf den Peterskirchhof: Jetzt eine mobile Toilettenanlage aufstellen!

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
64 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren9 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, eine mobile Toilette im Umfeld des Peterskirchhofes aufzustellen, um die hygienischen Bedingungen zu verbessern. Dies soll insbesondere während der Sommermonate geschehen, wenn der Peterskirchhof stark frequentiert ist. Das erwartete Ergebnis ist eine Reduzierung der Verunreinigungen und eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, eine mobile Toilette (z. B. Toitoi-Toilette) im Umfeld des Peterskirchhofes (in der Stephanstrasse) für die Sommermonate aufzustellen. Diese soll nicht direkt auf dem Peterskirchhof stehen, sondern vor der Friedhofsmauer, sodass die Toilette auch dann genutzt werden kann, wenn abends der Peterskirchhof geschlossen wird. Die Toilette soll - wie auch die Toiletten am Mainufer - mit Motiven der Stadt Frankfurt beklebt werden, sodass sie ein einigermaßen ansehnliches Bild abgibt.

Begründung

Der Peterskirchhof wird besonders in den Sommermonaten von vielen Menschen tagsüber, aber teilweise auch nachts rege genutzt. Viele dieser Besucher verrichten ihr kleines oder großes Geschäft an der Außenseite der Kirche, im Peterskirchhof, an der Mauer des Friedhofs oder in den Büschen auf dem Gelände. Dies führt zu einer großen Geruchsbelästigung, die besonders bei Veranstaltungen der Jugendkulturkirche St. Peter störend und ekelerregend ist. Die Mitarbeiter von St. Peter müssen deshalb oft tätig werden bzw. einen Reinigungsdienst beauftragen. Dies ist kostenintensiv und ebenso wenig zielführend, da die Verunreinigungen immer wieder auftreten. Eine mobile Toilette, die gut sichtbar ist, könnte Besucher dazu animieren, diese zu benutzen und somit könnte die Verschmutzung mit Fäkalien auf dem Gelände eingedämmt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. April 2024OFOF 1238/1Fäkalien gehören nicht auf den Peterskirchhof: Jetzt eine mobile Toilettenanlage aufstellen!Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 23. April 2024Sie sind hier
    OMOM 5411Fäkalien gehören nicht auf den Peterskirchhof: Jetzt eine mobile Toilettenanlage aufstellen!
    Direktanregung
  3. 27. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 64 WochenSTST 1065Fäkalien gehören nicht auf den Peterskirchhof: Jetzt eine mobile Toilettenanlage aufstellen!Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf9 Beratungen
OBR 1
Sitzung 32 · 03.09.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 33 · 29.10.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 34 · 03.12.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 35 · 21.01.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 36 · 18.02.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 37 · 18.03.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 38 · 29.04.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 39 · 27.05.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 40 · 24.06.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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