Aufstellung eines Mülleimers zum Schutz der Umwelt
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2016, OM 535 entstanden aus Vorlage: OF 34/13 vom 21.08.2016
Betreff: Aufstellung eines Mülleimers zum Schutz der Umwelt Der Magistrat wird gebeten, einen Mülleimer neben eine der vorhandenen Ruhebänke auf dem Satzweg (zwischen den Flurstücken Am Boden/Satzgewann östliche Seite und Diebweg rechts/An den Bergen/Auf dem Satz/Hinter der Höll - westliche Seite) aufzustellen und diesen sowie den Mülleimer an der Kastanie am Schäferköppel in den städtischen Entleerungsplan aufzunehmen.
Begründung: Der Satzweg ist eine beliebte Route für Spaziergänger und Hundehalter. Allerdings ist auf dem gesamten Weg kein Mülleimer aufgestellt. Daher entledigen sich oft Personen ihres Abfalls in die umliegenden Felder. Um die Umwelt zu schonen und den Bürgerinnen und Bürgern nicht zumuten zu müssen, ihren Abfall oder Hundekot eine große Strecke mit sich zu führen, bietet sich ein Mülleimer an. Auf dem befestigten Weg würden die Kosten gering ausfallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. August 2016OFOF 34/13Aufstellung eines Mülleimers zum Schutz der UmweltOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. September 2016Sie sind hierOMOM 535Aufstellung eines Mülleimers zum Schutz der UmweltDirektanregung
- 5. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1668Aufstellung eines Mülleimers zum Schutz der UmweltStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats