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Höchst/Unterliederbach: Schwimmkursangebote für Erwachsene in den städtischen Bädern ausweiten bzw. etablieren

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die Angebote für Schwimmkurse für Erwachsene im städtischen Hallenbad Höchst auszuweiten und im Silobad in Unterliederbach zu etablieren.

Begründung

Statistiken belegen, dass nicht vorausgesetzt werden kann, dass erwachsene Bürgerinnen und Bürger das Schwimmen erlernt haben. Einige Bundesländer haben mit entsprechenden Kampagnen und Maßnahmenpaketen "Swim" darauf reagiert. Auch im Frankfurter Westen sollte ein Angebot an Schwimmkursen für Erwachsene bestehen. Im Höchster Hallenbad werden derzeit Schwimmkurse für Erwachsene angeboten. Im Silobad wurden bisher keine entsprechenden Kurse angeboten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. März 2024OFOF 991/6Höchst/Unterliederbach: Schwimmkursangebote für Erwachsene in den städtischen Bädern ausweiten bzw. etablierenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 16. April 2024Sie sind hier
    OMOM 5353Höchst/Unterliederbach: Schwimmkursangebote für Erwachsene in den städtischen Bädern ausweiten bzw. etablieren
    Direktanregung
  3. 29. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1423Höchst/Unterliederbach: Schwimmkursangebote für Erwachsene in den städtischen Bädern ausweiten bzw. etablierenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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