Kapazitäten der Grundschule Am Erlenbach prüfen
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5328 entstanden aus Vorlage: OF 243/13 vom 06.10.2019
Betreff: Kapazitäten der Grundschule Am Erlenbach prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Kapazität der Grundschule Am Erlenbach durch den Zuzug in die beiden Neubaugebiete Nieder-Erlenbachs noch ausreichend sein wird. Nach Nieder-Erlenbach ziehen vorwiegend Familien mit Kindern, die dann auch die Grundschule vor Ort besuchen werden. Um möglichen Engpässen vorausschauend zu begegnen, sollte die Prüfung zeitnah erfolgen.
Begründung: Nieder-Erlenbach ist ein kinderreicher Stadtteil, in dem es zwei neue Baugebiete gibt. Es ist davon auszugehen, dass auch die Neubaugebiete vermehrt von Familien mit Kindern besiedelt werden. Die Grundschule Am Erlenbach kommt auch jetzt schon bei starken Geburtenjahrgängen an ihre Platzkapazitäten. Um möglichen Engpässen bei Bezug der Neubaugebiete vorzubeugen, ist eine rechtzeitige Überprüfung für An-, Um- oder Neubauten an der Grundschule nötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2019OFOF 243/13Kapazitäten der Grundschule Im Feldchen prüfenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Oktober 2019Sie sind hierOMOM 5328Kapazitäten der Grundschule Am Erlenbach prüfenDirektanregung
- 16. März 2020Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 549Kapazitäten der Grundschule am Erlenbach prüfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats