Tempo 30 vor der Römerstadtschule
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Tempo 30 vor der Römerstadtschule einzurichten, um die Sicherheit der Schüler:innen zu erhöhen. Dies ist notwendig, da das Schulgebäude nicht eindeutig als solches erkennbar ist und die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer:innen reduziert werden muss.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zeitnah vor der Römerstadtschule in der Straße In der Römerstadt Tempo 30 mit dem Hinweis "Schule" einzurichten.
Begründung
Der Neubau der Römerstadtschule ist nun schon seit zwei Jahren in Benutzung und die Schule schließt inklusive zweier Zufahrten direkt an die Straße an. Das Gebäude ist für die Verkehrsteilnehmer:innen nicht zwingend als Schule zu erkennen, weshalb ein möglichst großes Hinweisschild aufgestellt werden sollte. Insbesondere für die Sicherheit der Schüler:innen ist Tempo 30 dringend erforderlich. Aber auch für die Zu- und Abfahrt mit dem Rad oder dem Pkw muss die Geschwindigkeit gedrosselt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2024OFOF 403/8Tempo 30 vor der RömerstadtschuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. März 2024Sie sind hierOMOM 5302Tempo 30 vor der RömerstadtschuleDirektanregung
- 17. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1207Tempo 30 vor der RömerstadtschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats