Vermüllung im östlichen Bereich der A 661-Anschlussstelle Heddernheim beseitigen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Vermüllung im östlichen Bereich der A 661-Anschlussstelle Heddernheim zu beseitigen. Dies ist notwendig, da regelmäßig Müllansammlungen durch Plastikverpackungen, Glas und Automobilteile auftreten, was eine Gefährdung darstellt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den zuständigen Baulastträger für die A 661 - die Autobahn GmbH - zu bitten, im östlichen Anschlussbereich der Anschlussstelle Frankfurt-Heddernheim, gelegen zwischen zwei U-Bahn-Linien, die Böschung und die Leitplankenanlagen von Müllansammlungen zu reinigen.
Begründung
Leider kommt es bei diesem Autobahnanschluss und dessen näherem Umfeld regelmäßig zu Vermüllung durch Plastikverpackungen, Glas und auch in Besonderem durch Automobilteile (wie Radkappen). Daher ist die Beseitigung des Missstandes durch Fachfirmen geboten. Eine ehrenamtliche Müllsammelaktion kommt wegen der dortigen Gefährdungslage nicht in Betracht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Februar 2024OFOF 489/12Vermüllung im östlichen Bereich der A 661-Anschlussstelle Heddernheim beseitigenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. März 2024Sie sind hierOMOM 5296Vermüllung im östlichen Bereich der A 661-Anschlussstelle Heddernheim beseitigenDirektanregung
- 17. Juni 2024STST 1215Vermüllung im östlichen Bereich der A 661-Anschlussstelle Heddernheim beseitigenStellungnahme
- 13. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 70Vermüllung im östlichen Bereich der A 661-Anschlussstelle Heddernheim beseitigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats