Griesheim: Auszeichnung der Kattowitzer Straße und Tarnowitzer Straße als verkehrsberuhigte Bereiche
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5256 entstanden aus Vorlage: OF 1134/6 vom 06.10.2019
Betreff: Griesheim: Auszeichnung der Kattowitzer Straße und Tarnowitzer Straße als verkehrsberuhigte Bereiche Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Kattowitzer Straße und Tarnowitzer Straße in Frankfurt-Griesheim als verkehrsberuhigte Bereiche auszuzeichnen. Zusätzlich sollen ausreichend Parkflächen für die Anwohnenden gekennzeichnet werden.
Begründung: In der Kattowitzer Straße und Tarnowitzer Straße existiert kein Fußweg, sodass die Straße als Gehweg benutzt werden muss. Anwohnende Kinder nutzen die Straße bereits zum Spielen. Dennoch ist auf beiden Straßen eine Geschwindigkeit von 30 km/h erlaubt, welches zu gefährlichen Verkehrssituationen führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 34 Aktenzeichen: 32 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2019OFOF 1134/6Griesheim: Auszeichnung der Kattowitzer Straße und Tarnowitzer Straße als verkehrsberuhigten BereichOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Oktober 2019Sie sind hierOMOM 5256Griesheim: Auszeichnung der Kattowitzer Straße und Tarnowitzer Straße als verkehrsberuhigte BereicheDirektanregung
- 17. Januar 2020Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 34Griesheim: Auszeichnung der Kattowitzer Straße und Tarnowitzer Straße als verkehrsberuhigte BereicheStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats