Aktionsprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die potenziell Begünstigten im Ortsbezirk über die Unterstützungsleistungen des Aktionsprogramms des BMFSFJ zu informieren. Ziel ist es, dass Kitas, Schulen und Familien von den Förderungen profitieren können.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, mit geeigneten Mitteln/Maßnahmen die im Ortsbezirk potenziell Begünstigten über Unterstützungsleistungen des oben genannten Programms und deren Beantragung zu informieren.
Begründung
Mit diesem Aufholpaket sollen Kitas, Schulen, Vereine etc., aber auch Familien Leistungen für Lernförderung, zusätzliche Sportangebote und Freizeiten erhalten können. Damit dieses Programm die gewünschte Wirkung entfalten kann, sind Informationen zu den Fördermöglichkeiten, Beantragungen und unterschiedlichen Antragstellen vonnöten (für weitere Informationen siehe auch: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/aufholen-nach-corona).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juni 2021OFOF 48/4Aktionsprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - Aufholen nach Corona für Kinder und JugendlicheOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Juli 2021Sie sind hierOMOM 524Aktionsprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - Aufholen nach Corona für Kinder und JugendlicheDirektanregung
- 25. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1953Aktionsprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - Aufholen nach Corona für Kinder und JugendlicheStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats