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Gehweg im Bereich Eckernförder Straße bis „Biotop-Park“ für Radfahrende freigeben

Vorlagentyp: OM
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5232 entstanden aus Vorlage: OF 838/10 vom 06.10.2019

Betreff: Gehweg im Bereich Eckernförder Straße bis "Biotop-Park" für Radfahrende freigeben Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg zwischen der Kleingartenanlage von der Eckernförder Straße bis zum Weg des "Biotop-Parks" für Radfahrende freizugeben und hierzu das entsprechende Schild an beiden Enden des Weges anzubringen. Dieser Weg stellt die Verbindung von Park und Siedlung dar und wird z. B. von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern genutzt, die zum Einkaufen in den REWE-Markt, zum Sport zur Turnerschaft Jahnvolk in Eckenheim oder umgekehrt, aus dem Westen kommend, in die Kita in der Eckernförder Straße fahren, da akzeptable Alternativen nicht vorhanden sind.

Begründung: Unter anderem wird der Weg von vielen Personen aus dem Umfeld, auch mit Kindern, die dem Kindersport im Verein nachgehen oder umgekehrt aus dem Westen in die Kita in der Eckernförder Straße fahren, genutzt. Die Breite des Weges dürfte für die parallele Nutzung von Fußgängerinnen und Fußgängern und Radfahrenden ausreichend sein, um Kollisionen zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Oktober 2019OFOF 838/10Gehweg im Bereich Eckernförder Straße bis „Biotop-Park“ für Fahrräder freigebenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 22. Oktober 2019Sie sind hier
    OMOM 5232Gehweg im Bereich Eckernförder Straße bis „Biotop-Park“ für Radfahrende freigeben
    Direktanregung
  3. 3. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 170Gehweg im Bereich Eckernförder Straße bis „Biotop-Park“ für Radfahrende freigegebenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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