Markierung eines Teils des Fechenheimer Leinpfades als Radfahrweg
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Arthur-von-Weinberg-Steg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.03.2026.
- Prüfung und Umsetzung insektenfreundlicher Beleuchtung auf der Helmut-Sittler-Promenade zwischen der Straßenbahnhaltestelle „Arthur-von-Weinberg-Steg“ und Lappengasse13.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Prüfung und Umsetzung insektenfreundlicher Beleuchtung auf der HelmutSittlerPromenade zwischen der Straßenbahnhaltestelle „ArthurvonWeinbergSteg“ und Lappengasse20.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Grundhafte Instandsetzung der Fußgängerbrücke Arthur-von-Weinberg-Steg08.04.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Anregung an den Magistrat vom 05.09.2016, OM 520 entstanden aus Vorlage: OF 59/11 vom 11.08.2016
Betreff: Markierung eines Teils des Fechenheimer Leinpfades als Radfahrweg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Fechenheimer Leinpfad, als einen Teil der Radroute des Grüngürtels im Bereich Fechenheim (Haltestelle Alt-Fechenheim bis Schießhüttenstraße), mit dem Zeichen Radfahrgebot (Straßenverkehrsordnung Zeichen 237), in beide Richtungen, zu kennzeichnen.
Begründung: Fahrradfahrer, die von der Hanauer Landstraße kommend zum Fechenheimer Mainbogen, gelangen wollen, müssen vom Fahrradweg der Straße Alt-Fechenheim abzweigen und die Straße mittels Ampelanlage überqueren. Häufig kommt es dann zusätzlich zur Überquerung der Gleisanlage, da nicht eindeutig ersichtlich ist, ob die links der Gleise verlaufende Helmut-Sittler-Promenade oder die rechtsseitig der Gleise verlaufende Radroute zu benutzen ist. Die geteerte Radroute ist in diesem Bereich nicht ausreichend als Radweg gekennzeichnet. Die Stelle ist zudem unübersichtlich, da die Straßenbahn aus einer Kurve heraus einbiegt und die Sicht für die Fahrradfahrer durch eine Litfaßsäule behindert wird. Es ist dringend zu empfehlen, dass Fahrradfahrer an dieser Stelle die Gleisanlage nicht queren, sondern erst in dem übersichtlichen Bereich der Haltestelle Arthur-von-Weinberg-Steg. Daher soll in diesem Bereich ein Gebotsschild angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. August 2016OFOF 59/11Markierung eines Teils des Leinpfades als RadfahrwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. September 2016Sie sind hierOMOM 520Markierung eines Teils des Fechenheimer Leinpfades als RadfahrwegDirektanregung
- 25. November 2016Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1610Markierung eines Teils des Fechenheimer Leinpfades als RadfahrwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats