Anbringung von Fahrradbügeln auf dem ehemaligen Standort eines Glascontainers für sicheres Passieren der T-Kreuzung Bornheimer Landwehr/Ringelstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel an der T-Kreuzung Bornheimer Landwehr/Ringelstraße aufzustellen, um die Einsicht für Fußgänger zu verbessern. Dies ist notwendig, da nach der Entfernung des Glascontainers Pkw auf der markierten Sperrfläche parken und die Sicht behindern.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel auf der markierten Sperrfläche auf dem ehemaligen Standort eines Glascontainers an der T-Kreuzung Bornheimer Landwehr/Ringelstraße aufzustellen.
Begründung
Nachdem letztes Jahr der Glascontainer an der T-Kreuzung als Maßnahme zur Fußweg- und insbesondere Schulwegsicherung entfernt wurde, parken nun regelmäßig Pkw auf der markierten Sperrfläche. So haben Fußgängerinnen und Fußgänger erneut keine oder nur erschwerte Einsicht in den von der Bornheimer Landwehr in die Ringelstraße abbiegenden Verkehr. Ein Anbringen von Fahrradbügeln könnte die Einsicht wieder gewährleisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2021OFOF 28/4Anbringung Poller auf ehemaligem Standort Glascontainer für sicheres Passieren der T-Kreuzung Bornheimer Landwehr/RingelstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Juli 2021Sie sind hierOMOM 519Anbringung von Fahrradbügeln auf dem ehemaligen Standort eines Glascontainers für sicheres Passieren der T-Kreuzung Bornheimer Landwehr/RingelstraßeDirektanregung
- 29. November 2021Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 2132Anbringung von Fahrradbügeln auf dem ehemaligen Standort eines Glascontainers für sicheres Passieren der T-Kreuzung Bornheimer Landwehr/RingelstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats