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Nächtliche Flugbeschränkung endlich zum versprochenen Nachtflugverbot umwandeln

Vorlagentyp: OM
29 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5194 entstanden aus Vorlage: OF 1398/5 vom 25.08.2019

Betreff: Nächtliche Flugbeschränkung endlich zum versprochenen Nachtflugverbot umwandeln Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass keine Flugbewegungen am Frankfurter Flughafen im Zeitraum von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr stattfinden; ausgenommen bei technischen und medizinischen Notfällen, die nach strengsten Kriterien in jedem Einzelfall der Genehmigung durch die zuständige Behörde bedürfen.

Begründung: Die bisherige Regelung ist unzureichend, um den Schutz der im Rahmen des Flughafenausbaues zugesagten Nachtruhe von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr sicherzustellen. Im Durchschnitt finden täglich mehrere Flugbewegungen nach 23:00 Uhr statt, sodass Flugbewegungen im genannten Zeitraum noch immer die Regel sind und gerade keine Ausnahme, wie es im Rahmen des Flughafenausbaues versprochen wurde. Sowohl wetterbedingte als auch durch Streiks bedingte Verspätungen sind als wirtschaftliches Risiko den Fluggesellschaften zuzurechnen und dürfen nicht als Argument für Verletzungen der ohnehin zu knapp bemessenen sechsstündigen Nachtruhe fungieren. Gesundheit geht vor Profit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. August 2019OFOF 1398/5Nächtliche Flugbeschränkung endlich zum versprochenen Nachtflugverbot umwandelnOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 13. September 2019Sie sind hier
    OMOM 5194Nächtliche Flugbeschränkung endlich zum versprochenen Nachtflugverbot umwandeln
    Direktanregung
  3. 16. März 2020Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 490Nächtliche Flugbeschränkung endlich zum versprochenen Nachtflugverbot umwandelnStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 5
Sitzung 37 · 17.01.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 38 · 14.02.2020
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 83 1

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