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Pflanzenrückschnitt auf Friedhöfen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, den Rückschnitt von Büschen und Hecken auf den Friedhöfen im Ortsbezirk 5 so zu gestalten, dass diese als Sichtschutz fungieren. Dies ist notwendig, um den Trauernden ungestörte Momente am Grab zu ermöglichen.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass auf den Friedhöfen im Ortsbezirk 5, insbesondere dem Südfriedhof und dem Waldfriedhof Oberrad, die dortigen Büsche und Hecken nur derart zurückgeschnitten werden, dass sie weiterhin als Sichtschutz fungieren, d. h. die Schnitthöhe sollte nicht niedriger als 1,80 Meter sein.

Begründung

In den letzten Wochen wurde auf Friedhöfen im Ortsbezirk 5 ein zum Teil radikaler Rückschnitt der dortigen Büsche und Hecken vorgenommen. Der Rückschnitt erfolgte dabei bis auf eine Höhe von einem bis 1,40 Meter. Dies führt dazu, dass Friedhofsbesucherinnen und -besucher, insbesondere Trauernde, nicht mehr ungestört an einem Grab verweilen können. Vielmehr sind sie aufgrund des Rückschnitts über eine große Distanz sichtbar. So sind private Momente auf Friedhöfen nur noch eingeschränkt möglich. Um diese weiterhin zu gewährleisten, sollen Büsche und Hecken nur bis zu einer Höhe von 1,80 Metern heruntergeschnitten werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Januar 2024OFOF 1010/5Pflanzenrückschnitt auf FriedhöfenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 23. Februar 2024Sie sind hier
    OMOM 5183Pflanzenrückschnitt auf Friedhöfen
    Direktanregung
  3. 17. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 976Pflanzenrückschnitt auf FriedhöfenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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