Nied: Zusätzliche Parkplätze und Fahrradbügel am Friedhof
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die ungenutzten Fahrradständer durch Parkplätze zu ersetzen und zusätzliche Fahrradbügel am Friedhof anzubringen. Dies soll die Parkplatzsituation verbessern und den Bürgern eine bessere Anbindung an den ÖPNV ermöglichen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten,
- die alten und seit Jahren nicht genutzten Fahrradständer (siehe Abbildung) durch zwei Parkplätze für Pkws zu ersetzen, wenn sie sich nicht auf privatem Gelände befinden;
- unmittelbar neben dem Eingang zum Friedhof vier Fahrradbügel anzubringen.
Begründung
Zu 1.: Diese alten Fahrradständer werden seit Jahren nicht mehr genutzt. Viel wichtiger wäre es, an dieser Stelle die Anzahl der Parkplätze für Pkws zu erhöhen. Viele Bürger nutzen diese Parkplätze als Park-and-ride-Parkplätze, um das Auto abzustellen und mit dem ÖPNV an ihren Arbeitsplatz zu gelangen. Dieses Angebot würde somit erweitert werden.
Zu 2.: Unmittelbar vor dem Friedhof fehlt es an Fahrradbügeln.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Januar 2024OFOF 929/6Nied: Zusätzliche Parkplätze und Fahrradbügel am FriedhofOrtsbeiratsantrag · FDP
- 6. Februar 2024Sie sind hierOMOM 5072Nied: Zusätzliche Parkplätze und Fahrradbügel am FriedhofDirektanregung
- 3. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1036Nied: Zusätzliche Parkplätze und Fahrradbügel am FriedhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats