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Toilettenanlage in der Honsellbrücke

Vorlagentyp: OM
164 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5064 entstanden aus Vorlage: OF 557/4 vom 01.02.2016

Betreff: Toilettenanlage in der Honsellbrücke Vorgang: OM 2290/13 OBR 4 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Toilettenanlage in den Brückenbögen am Hafenpark wenigstens ab der Mittagszeit täglich zugänglich ist.

Begründung: Der Hafenpark wird von der Bevölkerung extrem gut angenommen. Dementsprechend sollten die in die Brückenbögen der Honsellstraße eingebauten Toiletten auch zugänglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Juni 2013OFOF 299/4Hafenpark, EntsorgungsfragenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 18. Juni 2013OMOM 2290Hafenpark, EntsorgungsfragenDirektanregung
  3. 16. September 2013STST 1373Hafenpark, EntsorgungsfragenStellungnahme
  4. 1. Februar 2016OFOF 557/4Toilettenanlage in der HonsellbrückeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 16. Februar 2016Sie sind hier
    OMOM 5064Toilettenanlage in der Honsellbrücke
    Direktanregung
  6. 25. Juli 2016Antwort des Magistrats · nach 164 WochenSTST 994Toilettenanlage in der HonsellbrückStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 4
Sitzung 3 · 05.07.2016
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine vorläufige schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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