Vorgesehene Erweiterung bzw. Verdichtung in der Platensiedlung in Ginnheim hier: Studentenwohnungen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 503 entstanden aus Vorlage: OF 75/9 vom 09.07.2016
Betreff: Vorgesehene Erweiterung bzw. Verdichtung in der Platensiedlung in Ginnheim hier: Studentenwohnungen Der Magistrat wird gebeten, sich mit der ABG Frankfurt Holding ins Benehmen zu setzen, um diese darin zu bestärken, die angestrebte Zahl von Studentenwohnungen aufrechtzuerhalten, nach Möglichkeit aber noch zu erhöhen.
Begründung: Unsere Gesellschaft ist, insbesondere als Wissensgesellschaft, darauf angewiesen, den allgemeinen Bildungsstand zu festigen bzw. möglichst noch zu erweitern. Dabei spielt die Personengruppe Studentinnen und Studenten eine besondere Rolle. Eigentlich als Selbstverständlichkeit ergibt sich daraus, Studentinnen und Studenten zu fördern und Voraussetzungen zu gestalten, dass sie ihrem Studium überhaupt nachgehen können. Nicht zuletzt zählt angemessener und bezahlbarer Wohnraum dazu. Gerade in Frankfurt am Main besteht daran aber erheblicher Mangel. Ergo ist jede Maßnahme, die Minderung und Abhilfe dagegen schafft, zu begrüßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juli 2016OFOF 75/9Vorgesehene Erweiterung bzw. Verdichtung in der Platensiedlung in Ginnheim; hier: StudentenwohnungenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 1. September 2016Sie sind hierOMOM 503Vorgesehene Erweiterung bzw. Verdichtung in der Platensiedlung in Ginnheim hier: StudentenwohnungenDirektanregung
- 9. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1773Vorgesehene Erweiterung bzw. Verdichtung in der Platensiedlung in Ginnheim hier: StudentenwohnungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats