Zukunft der Seniorenwohnanlage Im Mainfeld 16 in Niederrad
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5013 entstanden aus Vorlage: OF 1341/5 vom 08.08.2019
Betreff: Zukunft der Seniorenwohnanlage Im Mainfeld 16 in Niederrad Vorgang: OM 1338/17 OBR 5; ST 1009/17 Der Magistrat wird gebeten, zeitnah über die Zukunft der Seniorenwohnanlage Im Mainfeld 16 in Niederrad zu entscheiden.
Begründung: Seit der Stellungnahme ST 1009 aus dem Juni 2017 gibt es noch immer keine Entscheidung über die Zukunft der Seniorenwohnanlage im Mainfeld in Niederrad. Die Zustände dort haben sich weiter verschlechtert, u. a. wird von Bewohnerinnen und Bewohnern über häufige Wasserschäden berichtet. Unabhängig davon, ob Abriss und Neubau oder eine Sanierung des Gebäudes bevorzugt wird, soll gewährleistet sein, dass die Bewohnerinnen und Bewohnern im Stadtteil wohnen bleiben können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Februar 2017OFOF 363/5Runder Tisch zur Zukunft der Seniorenanlage im Mainfeld in NiederradOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. März 2017OMOM 1338Runder Tisch zur Zukunft der Seniorenanlage im Mainfeld in NiederradDirektanregung
- 6. Juni 2017STST 1009Runder Tisch zur Zukunft der Seniorenanlage im Mainfeld in NiederradStellungnahme
- 8. August 2019OFOF 1341/5Zukunft der Seniorenwohnanlage Im Mainfeld 16 in NiederradOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. August 2019Sie sind hierOMOM 5013Zukunft der Seniorenwohnanlage Im Mainfeld 16 in NiederradDirektanregung
- 20. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 147 WochenSTST 2357Zukunft der Seniorenwohnanlage Im Mainfeld 16 in NiederradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats