Unterricht oder Bewegungsstunde - Sporttraining oder Spielvergnügen im Holzhausenpark
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2011, OM 4990 entstanden aus Vorlage: OF 1058/3 vom 18.11.2010
Betreff: Unterricht oder Bewegungsstunde - Sporttraining oder Spielvergnügen im Holzhausenpark Der Magistrat wird aufgefordert, durch Anfragen bzw. Ortstermine an Werktagen und am Wochenende zu eruieren, - welche Schulen (z. B. Kantschule, Phorms-Schule, Elisabethenschule, Fürstenbergerschule) bzw. welche informellen Trainingsgruppen vor allem samstags und sonntags die Wiese des Holzhausenparks für Sport- und Bewegungsunterricht bzw. für sportliche Aktivitäten nutzen; - aufzuzeigen, ob diese mit der Instandhaltung der Grünfläche verträglich sind; - ob es neuer Nutzungsregelungen für den Holzhausenpark bedarf; - ob es möglich ist, die Sportanlagen der öffentlichen Schulen am Holzhausenpark an den Wochenenden für die Allgemeinheit zu öffnen.
Begründung: Immer wieder erfährt der Ortsbeirat von Nutzungen der Grünfläche durch größere, organisierte Gruppen, die sich nicht im Rahmen des ausgehandelten Kompromisses "Spiel- und Liegewiese - Fußball nur in kleinen Gruppen mit Kindern und ohne Stollenschuhe gestattet" bewegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2010OFOF 1058/3Unterricht oder Bewegungsstunde - Sporttraining oder Spielvergnügen im Holzhausenpark?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Februar 2011Sie sind hierOMOM 4990Unterricht oder Bewegungsstunde - Sporttraining oder Spielvergnügen im HolzhausenparkDirektanregung
- 28. April 2011Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 647Unterricht oder Bewegungsstunde - Sporttraining oder Spielvergnügen im HolzhausenparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats