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Bauschäden in den Sanitäranlagen der SG Concordia 1958 Eschersheim e. V. auf dem Rosegger Sportplatz

Vorlagentyp: OM
51 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 22.08.2019, OM 4980 entstanden aus Vorlage: OF 674/9 vom 12.08.2019

Betreff: Bauschäden in den Sanitäranlagen der SG Concordia 1958 Eschersheim e. V. auf dem Rosegger Sportplatz Die Feuchträume im Umkleidegebäude des Sportvereins weisen seit einiger Zeit erhebliche Bauschäden auf, die sich auch negativ auf die Lebensdauer der Anlage auswirken können. So kann aufgrund eines falschen Gefälles des Fußbodens in den Duschen das Wasser nicht richtig ablaufen, es bleiben Wasserlachen stehen, die manuell entfernt werden müssen. Das Wasser läuft teilweise über die Türschwelle in den Umkleidebereich, wo es wegen nicht vorhandener Abflussgitter nicht abfließen kann. Der Magistrat wird gebeten, die beschriebenen Schäden zu beheb en. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. August 2019OFOF 674/9Bauschäden in den Sanitäranlagen der SG Concordia 1958 Eschersheim e. V. auf dem Rosegger SportplatzOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 22. August 2019Sie sind hier
    OMOM 4980Bauschäden in den Sanitäranlagen der SG Concordia 1958 Eschersheim e. V. auf dem Rosegger Sportplatz
    Direktanregung
  3. 6. Dezember 2019STST 2253Bauschäden in den Sanitäranlagen der SG Concordia 1958 Eschersheim e. V. auf dem Rosegger SportplatzStellungnahme
  4. 3. August 2020Antwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 1386Bauschäden in den Sanitäranlagen der SG Concordia 1958 Eschersheim e. V. auf dem Rosegger SportplatzStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 40 · 25.06.2020
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 52 2

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