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Verhinderung des unrechtmäßigen Parkens in der Wehrstraße

Vorlagentyp: OM
10 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4965 entstanden aus Vorlage: OF 1190/5 vom 07.01.2016

Betreff: Verhinderung des unrechtmäßigen Parkens in der Wehrstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Wehrstraße auf der rechten Fahrbahnseite vom Main kommend in Richtung Sachsenhausen gegenüber der Wehrstraße Nr. 2 durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass dort keine größeren Fahrzeuge mehr parken können, die dann den Fußweg verengen. Dies könnte entweder durch die Errichtung eines neuen Parkplatzes geschehen, der nur das Parken von Autos "normaler" Größe zulässt oder durch die Aufstellung von Fahrradbügeln.

Begründung: In der Wehrstraße gibt es auf Höhe der Hausnummer 2 gegenüberliegend durch die Abzweigspur in Richtung Sachsenhausen (Offenbacher Landstraße) ein zulaufendes Rechteck auf dem Bürgersteig. Dieses wird von den Fußgängern nicht benutzt. Hier parken andererseits täglich Autos und Lastwagen, die zu groß für diese Fläche sind. Dadurch wird der Durchgangsbereich zwischen Autos und Betonmauer des anliegenden Grundstücks, das zum Getränkemarkt gehört, derart eingeengt, dass kein Kinderwagen oder Rollator mehr durch passt und ein Straßenwechsel erforderlich wird. Mit der Errichtung eines regulären Parkplatzes oder dem Aufstellen von Fahrradbügeln wird ein unerlaubtes Parken verhindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Januar 2016OFOF 1190/5Verhinderung des unrechtmäßigen Parkens in der WehrstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 22. Januar 2016Sie sind hier
    OMOM 4965Verhinderung des unrechtmäßigen Parkens in der Wehrstraße
    Direktanregung
  3. 18. März 2016Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 525Verhinderung des unrechtmäßigen Parkens in der WehrstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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