Mobile Toiletten während der Dippemess
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, geeignete Standorte für mobile Toiletten während der Dippemess zu finden, um die Notdurft im Gebüsch zu vermeiden. Dies soll insbesondere den Nutzern der Kleingärten zugutekommen und die Unannehmlichkeiten während der Veranstaltung verringern.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, Kontakt mit den Vorsitzenden des Kleingartenvereins Buchhang e. V. aufzunehmen, um mit den Leuten vor Ort sinnvolle Plätze für mobile Toiletten zu finden, die auf dem Weg zur Dippemess und wieder zurück verhindern, dass die Notdurft im Gebüsch verrichtet wird. Sind geeignete Plätze gefunden, wird der Magistrat darüber hinaus gebeten, eine Idee für die Finanzierung vorzulegen.
Begründung
Häufig wurde in der allgemeinen Bürgerfragestunde oder am Infostand eines Mitglieds des Ortsbeirats darüber berichtet, dass während der Dippemess die Notdurft von vielen Menschen im Gebüsch auf dem Weg zur oder von der Dippemess verrichtet wird. Für die Nutzerinnen und Nutzer insbesondere der Kleingärten ist das mit großen Unannehmlichkeiten verbunden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Januar 2024OFOF 366/4Mobile Toiletten während der DippemessOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 16. Januar 2024Sie sind hierOMOM 4941Mobile Toiletten während der DippemessDirektanregung
- 17. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 957Mobile Toiletten während der DippemessStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats