Personalstellen im Quartiersmanagement Riederwald aufstocken
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 11 beantragt die Aufstockung der Personalstellen im Quartiersmanagement Riederwald von einer auf eineinhalb Stellen. Dies ist notwendig, da das Quartiersmanagement überlastet ist und die Nachfrage nach seinen Leistungen stetig wächst.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Personalstellen im Quartiersmanagement Riederwald von einer auf eineinhalb aufzustocken.
Begründung
Das Quartiersmanagement ist sehr erfolgreich, seine Leistungen erfreuen sich stetig wachsender Nachfrage. Es unterstützt in hervorragender Weise das zivilgesellschaftliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger, es ist aber überlastet. Anders als in Fechenheim und Seckbach verfügt es nur über eine Vollzeitstelle. Vereine und Kirchen, traditionell Träger des sozialen Zusammenhalts, verlieren an Bindungskraft. Gleichzeitig verlässt sich die Stadt zunehmend auf das Quartiersmangement, beispielsweise bei der Aktion "Nachbarschaftsstraßen" im Sommer 2023.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 2023OFOF 540/11Personalstellen im Quartiersmanagement Riederwald aufstockenOrtsbeiratsantrag · SPD, LINKE.
- 15. Januar 2024Sie sind hierOMOM 4934Personalstellen im Quartiersmanagement Riederwald aufstockenDirektanregung
- 2. April 2024Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 600Personalstellen im Quartiersmanagement Riederwald aufstockenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats