Ortstermin zur Situation der Wasserablaufgräben in Kalbach
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin zur Überprüfung der Wasserablaufgräben in Kalbach durchzuführen. Dies ist notwendig, um die regelmäßige Reinigung der Gräben zu gewährleisten und Überflutungen zu verhindern.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich einen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern, der SEF , den Vertretern des Ortsbeirats und den betroffenen Ortslandwirten durchzuführen, um den Zustand der Wasserablaufgräben vor Ort im Hinblick auf eine Beauftragung einer regelmäßigen Reinigung zu begutachten.
Begründung
Die sich natürlich bildenden Sedimentablagerungen in den Wasserablaufgräben sowie illegal eingebrachter Unrat verhindern eine funktionierende Wasserstandsregulierung. Das führt in Muldenlagen regelmäßig zu übermäßiger Vernässung von Flächen bzw. zu Überschwemmungen. Eine regelmäßige Reinigung (Entfernung der Sedimente/des Unrats) bis auf die befestigten Grabensohlen wird hier Abhilfe schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. November 2023OFOF 464/12Ortstermin zur Situation der Wasserablaufgräben in KalbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Dezember 2023Sie sind hierOMOM 4910Ortstermin zur Situation der Wasserablaufgräben in KalbachDirektanregung
- 8. März 2024Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 513Ortstermin zur Situation der Wasserablaufgräben in KalbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats