Kätcheslachweiher in die regelmäßige Untersuchung von Oberflächengewässern aufnehmen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 12 schlägt vor, den Kätcheslachweiher in die regelmäßige Untersuchung von Oberflächengewässern aufzunehmen. Dies ist notwendig, da der Weiher bislang nicht berücksichtigt wird, obwohl dort regelmäßig Hunde und Menschen schwimmen, was gesundheitliche Risiken birgt.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Kätcheslachweiher in die regelmäßige Untersuchung von Oberflächengewässern aufzunehmen und dem Ortsbeirat die Ergebnisse regelmäßig zur Kenntnis zu geben.
Begründung
Oberflächengewässer werden von der Stadt regelmäßig hinsichtlich ihrer Belastung mit Krankheitserregern und anderen gesundheitlichen Gefahren untersucht. Der Kätcheslachweiher wird bislang hierbei nicht mit berücksichtigt. Da in diesem Weiher aber immer wieder auch Hunde schwimmen und im Sommer (trotz Verbot) auch Menschen schwimmen oder am Ufer planschen, sollte auch der Kätcheslachweiher mit untersucht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. November 2023OFOF 453/12Kätcheslachweiher in die regelmäßige Untersuchung von Oberflächengewässern aufnehmenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Dezember 2023Sie sind hierOMOM 4903Kätcheslachweiher in die regelmäßige Untersuchung von Oberflächengewässern aufnehmenDirektanregung
- 8. März 2024Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 485Kätcheslachweiher in die regelmäßige Untersuchung von Oberflächengewässern aufnehmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats